loader from loading.io

3 Rechtstipps für den Umgang mit Personenbildern

kreativ[ge]recht

Release Date: 09/10/2019

Die Nutzungsbedingungen von Midjourney: was darf man mit den KI-Bildern? show art Die Nutzungsbedingungen von Midjourney: was darf man mit den KI-Bildern?

kreativ[ge]recht

Bereits in einer unserer letzten Folgen hatten wir uns mit den Nutzungsbedingungen von OpenAI beschäftigt. In der aktuellen Folge haben wir uns die Nutzungsbedingungen des beliebten KI Tools Midjourney angesehen und für Euch herausgefunden, was es dort zu beachten gibt. Wir beantworten insbesondere die nachfolgenden Fragen: -              Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? -              Ist die geschäftliche/kommerzielle Nutzung von Midjourney Bildern...

info_outline
Einblick in die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten - was darf man mit den Tools ChatGPT, Dall-E und Sora? show art Einblick in die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten - was darf man mit den Tools ChatGPT, Dall-E und Sora?

kreativ[ge]recht

Heute möchte ich mit euch über etwas Wichtiges sprechen, das oft übersehen wird – die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten. Ob du ChatGPT, Sora, DALL-E oder andere spannende KI-Tools verwendest, es ist entscheidend zu verstehen, wie und wofür du diese Produkte nutzen kannst. Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? Bevor wir in die Details gehen, lasst uns kurz darüber sprechen, warum es so wichtig ist, die Nutzungsbedingungen (Terms of Use) von OpenAI zu lesen und zu verstehen. Diese Bedingungen legen die Regeln und Einschränkungen für die Nutzung der Produkte fest und...

info_outline
5 (echte) Gründe wieso Du bei SLD IP arbeiten solltest! show art 5 (echte) Gründe wieso Du bei SLD IP arbeiten solltest!

kreativ[ge]recht

In dieser Podcastfolge in eigener Sache bombardiere ich Dich nicht mit Recruiting-Buzzwords, sondern nenne Dir die 5 Gründe, aus denen ich (fast) jeden Tag von Herzen gerne ins Büro gehe.  Wir haben das coolste Team. Wir haben noch Großes vor.  Wir haben die coolsten Mandanten.  Wir gestelten die Zukunft.  Wir sind Teil eines starken Netzwerkes.  Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, informiere dich über unsere offenen Stellen oder schreib mit eine E-Mail  

info_outline
Der Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten show art Der Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten

kreativ[ge]recht

In dieser Folge behandeln wir die Frage, ob Urheber verpflichtet sind, ihre Rohdaten an Auftraggeber herauszugeben. Der Anlass ist ein laufendes Klageverfahren, bei dem unsere Kanzlei einen Videografen vertritt, der nach Uneinigkeiten über die geschuldeten Leistungen bezüglich der Erstellung eines Hochzeitsvideos verklagt wurde, sämtliche Rohdaten an die Auftraggeberin herauszugeben.  Die Klägerin beruft sich naben einem angeblich vertraglichen Anspruch auch auf § 667 BGB und eine BGH-Entscheidung bezüglich der Herausgabepflicht von Tonbandaufnahmen unseres Alt-Kanzlers Helmut Kohl....

info_outline
KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen show art KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen

kreativ[ge]recht

In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Unternehmen auswirken sollte. Wir beleuchten den rechtlichen Status Quo in Gesetz und Rechtsprechung und erläutern, wie man damit in der aktuellen Gemengelage der technischen Möglichkeiten umgehen sollte und wie man sich etwa auf die sicherlich noch anstehenden rechtlichen Änderungen vorbereiten sollte. Machine Learning und Recht Zunächst geben wir...

info_outline
Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? show art Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

kreativ[ge]recht

Die Möglichkeiten fotorealistische Portraits zu erstellen, werden besser und bessern. Nicht nur die Hände haben nun in der Regel fünf Finger, auch Gesichter kommen zwischenzeitlich absolut „echt“ anmutend daher, sodass man sich rechtlich langsam die Frage stellen kann und sollte,… …wer ist das eigentlich auf dem Bild?? Diese Diskussion wird im Moment noch selten geführt, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein künstlich erzeugtes Portrait einer realen Person zum Verwechseln ähnlichsieht.   Zugegeben, es wirkt nicht sehr wahrscheinlich, dass die Person, die...

info_outline
KI-Bildgeneratoren - Chance oder Untergang für Berufsfotograf*innen? Ein Interview mit Eberhard Schuy show art KI-Bildgeneratoren - Chance oder Untergang für Berufsfotograf*innen? Ein Interview mit Eberhard Schuy

kreativ[ge]recht

Im aktuellen kreativ[ge]recht Podcast ist Fotografenlegende Eberhard Schuy zu Gast. Eberhard ist seit bald 40 Jahren erfolgreich als Produkt- und Werbefotograf im Geschäft und hat in seiner Zeit ja doch schon die ein oder andere vermeintliche Krise für die Berufsfotografie miterlebt. Der Wandel von der analogen zur digitalen Fotografie dürfte wohl der größte Einschnitt gewesen sein, aber auch die Einführung von Microstock, CGI und kostenfreien Bildplattformen hat Eberhard er- und vor allem sehr erfolgreich überlebt. Ich spreche mit Eberhard in diesem Interview darüber, ob er in der...

info_outline
Wieso verklagt Getty Images Stability AI? show art Wieso verklagt Getty Images Stability AI?

kreativ[ge]recht

Getty Images hat vor dem High Court of Justice in London eine Klage gegen Stability AI eingereicht, da die Bildagentur glaubt, dass Stability AI Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern und den zugehörigen Metadaten von Getty Images ohne Lizenz zur kommerziellen Nutzung kopiert und verarbeitet hat. Getty Images möchte mit der Klage ihre geistigen Eigentumsrechte schützen und fordert Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Die Frage, ob die Trainings der KI-Bildgeneratoren legal sind oder nicht, beschäftigt die Foto-Szene seit einiger Zeit. Es wird befürchtet, dass...

info_outline
Dürfen KI-Bildgeneratoren mit meinen Bildern trainiert werden? show art Dürfen KI-Bildgeneratoren mit meinen Bildern trainiert werden?

kreativ[ge]recht

KI-Bildgeneratoren werden in der Regel mit maschinellen Lernverfahren trainiert, insbesondere mit neuronalen Netzen. Hierbei wird ein großer Datensatz mit Bildern verwendet, um das Modell zu trainieren. Die Erstellung dieses Datensatzes dürfte nach deutscher Rechtslage im Moment der einzige Anknüpfungspunkt für Urheber*innen sein, um gegen die Verwendung Ihrer Werke zu Trainingszwecken vorzugehen.   Das Trainingsverfahren beginnt damit, dass das Modell mit einer Vielzahl von Bildern gefüttert wird, zusammen mit den entsprechenden Klassifizierungen oder Labels. Das Modell verwendet...

info_outline
Sind KI-generierte Bilder aus rechtlicher Sicht nutzbar? show art Sind KI-generierte Bilder aus rechtlicher Sicht nutzbar?

kreativ[ge]recht

Die Möglichkeiten Bilder über Text-zu-Bild-Generatoren wie Stable Diffusion, Dall-E und Midjourney zu erzeugen, werden besser und besser. Aber ist rechtlich gesehen auch alles erlaubt, was tatsächlich möglich ist...? Die aktuelle Folge des kreativ[ge]recht Podcast beschäftigt sich daher mit der Frage "Was kann ich rechtlich eigentlich mit KI-generierten Bildern anfangen?" Nutzungsbedingungen der Anbieter unklar bis grenzenlos Wie immer beim Erwerb von Bildlizenzen sollte als erstes ein Blick in die Nutzungsbedingungen der Anbieter erfolgen, um zu ermitteln, was dieser an Rechten an seinen...

info_outline
 
More Episodes

3 Rechtstipps für den Umgang mit Personenbildern

Um die Verwendung von Personenbildern ranken sich vielerlei Mythen und Gerüchte. In dieser Podcastfolge bekommt Ihr die 3 wichtigsten Tipps, die Ihr für die Nutzung solcher Fotos braucht!

Falls Ihr Bilder von erkennbaren Menschen in Eurer Unternehmenskommunikation, Eurem Marketing oder wo auch immer verwendet, sind es die immer wiederkehrenden drei Punkte, die Ihr Euch kurz vergegenwärtigen solltet und bei deren Beachtung Ihr die meisten juristischen Stolpersteine im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermeiden könnt.

  1. Einwilligung

Den Ausgangsfall finden wir schon bei einem bloßen Blick ins Gesetz:

„§ 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

Das bedeutet, dass Ihr bei Bildnutzungen darauf achten solltet, dass Ihr ein entsprechendes Release vorliegen habt. Dies wird umso wichtiger, wenn Ihr die Person auf den Bildern nicht kennt und zu dieser auch keinen Zugang mehr habt. Nutzt Ihr beispielsweise Stockbilder, werdet Ihr keine Möglichkeit mehr haben, die Einwilligung im Nachhinein einzuholen und müsst Euch auf die Garantie des Vorliegens einer solchen Erklärung seitens der Bildagentur verlassen können.

Die Einwilligung sollte sich auch hinsichtlich des Umfangs auf exakt die Verwendung beziehen, die Ihr mit dem Bild oder den Bildern vorhabt. Eine vor 5 Jahren erteilte Einwilligung wird eine nun vorgenommene Verwendung eventuell nicht mehr mit abdecken und kann für diesen Fall wertlos sein.

Formerfordernisse bestehen nicht, allerdings rate ich dazu, die Einwilligung in Schriftform oder zumindest digital, etwa per Mail, einzuholen, da Ihr dann im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung etwas vorlegen könnt.

  1. Nutzung von Bildern ohne Einwilligung

Es gibt einige Möglichkeiten, wie Ihr Personenbilder auch ohne Einwilligung verwenden könnt:

„§ 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.“

Die sicherste in der Praxis relevanteste Alternative ist die Nutzung von Bildnissen über zeitgeschichtliche Ereignisse. Nach der Rechtsprechung verhält es sich hier so, dass das Recht am Bild der abgebildeten Person dann zurückzutreten hat, wenn das Berichterstattungsinteresse bei einer Abwägung überwiegt. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn sich die Berichterstattung zur Bildverwendung möglichst konkret und umfassend mit dem Motiv auf dem Bild beschäftigt. Könnte man sich das Bild im Prinzip auch wegdenken und die Wortberichterstattung würde dadurch in Ihrer Aussagekraft nicht sonderlich leiden, habt Ihr ein starkes Indiz dafür, dass Ihr das Bild lieber nicht verwenden solltet.

Die Rechtsprechung ist einigermaßen großzügig, was die Messlatte für so ein zeitgeschichtliches Ereignis angeht. So wurde beispielsweise entschieden, dass die Berichterstattung über ein lokales Mieterfest ausreichen kann, um Bilder der daran beteiligten Mieter ohne Namensnennung zu zeigen.

  1. Personenbildern und DSGVO?

Nach der DSGVO ist alles anders. Oder?

Auch die DSGVO setzt hohe Anforderungen an die Nutzung von Personenbildern, die als personenbezogene Daten gelten und damit in den Schutzbereich der DSGVO fallen.

Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass man sich über eine Einwilligung die Befugnis der abgebildeten Person holt. Da diese aber im Gegensatz zur oben geschilderten Einwilligung nach 22 KUG frei widerruflich ist und ich der abgebildeten Person das vorher auch klar und verständlich so erklären muss, ist diese Einwilligung in der Praxis deutlich weniger verlässlich.

Alternativ darf man Personenbilder aber auch unter der DSGVO verwenden, wenn es berechtigten Interessen dient.

Hierzu entschied das OLG Köln, dass die oben geschilderten Umstände zum zeitgeschichtlichen Ereignisse als solche berechtigten Interessen im Rahmen der DSGVO gelten. Sprich: Alles neu, aber trotzdem gelten die gleichen Anforderungen an eine einwilligungsfreie Verwendung von Personenbilder, wie vor der DSGVO.

Das Ganze hat nur einen Haken: Die Kölner Richter haben die Entscheidung nur auf journalistische Presseberichterstattung bezogen. Wie sich das Ganze also im Commercial Bereich verhält, bleibt abzuwarten.

---

Shownotes:

---

 

Ich freue mich über eine Bewertung oder jegliche Rückmeldung zu meinem Podcast!

Hier geht es zur Anmeldung für das kostenfreie Webinar Bilder im Unternehmen

---

Fragen? Anregungen? Immer gern!

Hier erreichst Du mich:

mail [email protected]

facebook www.facebook.com/kanzleideubelli/

web www.deubelli.com