Neue BGH-Entscheidung zur (Un-)Rechtmäßigkeit von Bewertungen durch Nicht-Kunden im Internet
Release Date: 11/18/2022
kreativ[ge]recht
In dieser Episode des kreativ[ge]recht-Podcast war ich zu Gast bei Michael Wittling und Robert Brembeck von der Gold GmbH, einer Agentur, die sich auf hochwertigste Postproduktion spezialisiert hat. Wir haben über die aktuelle Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Kreativbranche gesprochen und dabei spannende Einblicke in die Synergien zwischen Handwerk und neuen Technologien erhalten. Michael und Robert berichten zunächst von ihren bisherigen Wegen und ihrer langen Erfahrung in den Bereichen Fotografie und Postproduktion. Michael, der als Gesellschafter und Geschäftsführer bei...
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Kreative, Agenturen und Unternehmen, die kreative Dienstleistungen einkaufen oder selbst anbieten, stehen zunehmend vor der Herausforderung, KI-generierte Inhalte rechtlich richtig einzuordnen. Die Frage, ob KI-generierte Werke überhaupt urheberrechtlichen Schutz erlangen können, haben wir bereits ausführlich behandelt. Doch darüber hinaus bestehen weiterhin große Unsicherheiten: Wie kann man KI-Tools möglichst rechtssicher innerhalb der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter verwenden und dabei Drittrechtsverletzungen vermeiden? Auch diese Themen haben wir bereits beleuchtet. In...
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Ihr habt als Kreative oder Agentur Leistungen erbracht, die nicht bezahlt werden? In der heutigen Folge haben wir ein paar Tipps und Kniffe aus unserer täglichen Praxis, die gerade im kreativen Umfeld helfen können Euren offenen Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Nachlesen könnt Ihr das Ganze auf unserer Website unter Bei Fragen meldet Euch immer gerne
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Bereits in einer unserer letzten Folgen hatten wir uns mit den Nutzungsbedingungen von OpenAI beschäftigt. In der aktuellen Folge haben wir uns die Nutzungsbedingungen des beliebten KI Tools Midjourney angesehen und für Euch herausgefunden, was es dort zu beachten gibt. Wir beantworten insbesondere die nachfolgenden Fragen: - Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? - Ist die geschäftliche/kommerzielle Nutzung von Midjourney Bildern...
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Heute möchte ich mit euch über etwas Wichtiges sprechen, das oft übersehen wird – die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten. Ob du ChatGPT, Sora, DALL-E oder andere spannende KI-Tools verwendest, es ist entscheidend zu verstehen, wie und wofür du diese Produkte nutzen kannst. Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? Bevor wir in die Details gehen, lasst uns kurz darüber sprechen, warum es so wichtig ist, die Nutzungsbedingungen (Terms of Use) von OpenAI zu lesen und zu verstehen. Diese Bedingungen legen die Regeln und Einschränkungen für die Nutzung der Produkte fest und...
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In dieser Podcastfolge in eigener Sache bombardiere ich Dich nicht mit Recruiting-Buzzwords, sondern nenne Dir die 5 Gründe, aus denen ich (fast) jeden Tag von Herzen gerne ins Büro gehe. Wir haben das coolste Team. Wir haben noch Großes vor. Wir haben die coolsten Mandanten. Wir gestelten die Zukunft. Wir sind Teil eines starken Netzwerkes. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, informiere dich über unsere offenen Stellen oder schreib mit eine E-Mail
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In dieser Folge behandeln wir die Frage, ob Urheber verpflichtet sind, ihre Rohdaten an Auftraggeber herauszugeben. Der Anlass ist ein laufendes Klageverfahren, bei dem unsere Kanzlei einen Videografen vertritt, der nach Uneinigkeiten über die geschuldeten Leistungen bezüglich der Erstellung eines Hochzeitsvideos verklagt wurde, sämtliche Rohdaten an die Auftraggeberin herauszugeben. Die Klägerin beruft sich naben einem angeblich vertraglichen Anspruch auch auf § 667 BGB und eine BGH-Entscheidung bezüglich der Herausgabepflicht von Tonbandaufnahmen unseres Alt-Kanzlers Helmut Kohl....
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In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Unternehmen auswirken sollte. Wir beleuchten den rechtlichen Status Quo in Gesetz und Rechtsprechung und erläutern, wie man damit in der aktuellen Gemengelage der technischen Möglichkeiten umgehen sollte und wie man sich etwa auf die sicherlich noch anstehenden rechtlichen Änderungen vorbereiten sollte. Machine Learning und Recht Zunächst geben wir...
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Die Möglichkeiten fotorealistische Portraits zu erstellen, werden besser und bessern. Nicht nur die Hände haben nun in der Regel fünf Finger, auch Gesichter kommen zwischenzeitlich absolut „echt“ anmutend daher, sodass man sich rechtlich langsam die Frage stellen kann und sollte,… …wer ist das eigentlich auf dem Bild?? Diese Diskussion wird im Moment noch selten geführt, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein künstlich erzeugtes Portrait einer realen Person zum Verwechseln ähnlichsieht. Zugegeben, es wirkt nicht sehr wahrscheinlich, dass die Person, die...
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Im aktuellen kreativ[ge]recht Podcast ist Fotografenlegende Eberhard Schuy zu Gast. Eberhard ist seit bald 40 Jahren erfolgreich als Produkt- und Werbefotograf im Geschäft und hat in seiner Zeit ja doch schon die ein oder andere vermeintliche Krise für die Berufsfotografie miterlebt. Der Wandel von der analogen zur digitalen Fotografie dürfte wohl der größte Einschnitt gewesen sein, aber auch die Einführung von Microstock, CGI und kostenfreien Bildplattformen hat Eberhard er- und vor allem sehr erfolgreich überlebt. Ich spreche mit Eberhard in diesem Interview darüber, ob er in der...
info_outlineWie kann man sich als Unternehmen oder Selbsständige*r gegen anonyme Bewertungen auf einem Portal wehren?
Dieses Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist omnipräsent, sodass sich hiermit auch der BGH kürzlich befassen musste und die einst uneinheitliche Rechtsprechung reformiert hat. Unklar war bisher, ob Nichtkunden Leistungen bewerten dürfen und ob in diesem Fall das Bewertungsportal eine Löschungspflicht trifft.
Im vorliegenden Fall werte sich die Klägerin, Betreiberin eines Ferienparks mit zahlreichen Wohnungseinheiten, gegen mehrere negative Bewertungen, die auf der Internetseite des Reiseportals, die die Beklagte betreibt, abgegeben wurden. Nutzer dieses Portals können zum einen Hotels buchen und zum anderen diese anhand eines Notenschemas mit bis zu sechs Sonnensymbolen in verschiedenen Kategorien (z.B. Hotel, Zimmer, …) und im Rahmen von Freitexten bewerten. Hierbei sehen die Nutzungsrichtlinien der Beklagten ausdrücklich vor, dass die Bewertung der Leistung nur dann erfolgen darf, wenn die Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Ist das nicht der Fall, so kann sich der Bewertete auf den aus der Unternehmenspersönlichkeit wurzelnden Unterlassungsanspruch gem. §§1004 I analog i.V.m. 823 I BGB, Art.2 I, 19 III GG berufen.
Dies tat die Klägerin im vorliegenden Fall auch und verlangte von der Beklagten es zu unterlassen, die Bewertungen der Nutzer u.a. mit den Namen "M und S", "Mari", "Karri" und "Franzi" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Die Beklagte als Betreiber des Portals wurde richtigerweise als mittelbare und nicht als unmittelbare Störerin in Anspruch genommen, da es sich bei den angegriffenen Bewertungen nicht um solche der Beklagten handelt und sie sich diese auch nicht zu eigen gemacht hat.
Die mittelbare Störereigenschaft ist dann zu bejahen, wenn in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beigetragen wird. Ferner muss es der Beklagten als Portalbetreiber tatsächlich und rechtlich möglich sein, die Handlung zur verhindern.
Der Umfang der Verantwortlichkeit als mittelbare Störerin ergibt sich daher daraus, inwieweit ihr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist. Hierbei anzuwendende Kriterien sind das Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung, die Erkenntnismöglichkeiten des Providers bzw. die Funktionen und Aufgabestellung des vom Provider betriebenen Dienstes.
Unter Anwendung dieser Grundsätze bedeutet dies, dass die Beklagte als Portalbetreiberin nicht bereits bei Einstellung der Bewertungen ins Internet verpflichtet ist, diese auf Rechtsverletzungen zu prüfen, sondern erst ab deren Kenntnis.
Nach dem BGH reicht eine einfache Rüge des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zu Grunde, aus, um eine Prüfpflicht der Beklagten auszulösen. Zu weiteren Darlegungen ist der Kläger nur verpflichtet, wenn sich die Identität des Bewertenden für ihn aus der Bewertung zweifelsfrei ergibt. Ferner gilt wie üblich die Grenze des Rechtsmissbrauchs. Der Umfang der Rügepflicht ist auch unabhängig davon, ob der Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen.
Der Inhaber des Bewertungsportals hat grundsätzlich als Reaktion auf eine Rüge die Beanstandung an den für den Inhalt Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt die Stellungnahme jedoch innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist die Beanstandung als wahr zu unterstellen und der beanstandete Eintrag zu löschen.
Kommt das Bewertungsportal seinen Prüfpflichten – wie im vorliegenden Fall – nicht nach, so ist zu vermuten, dass der Bewertung kein Gästekontakt zugrunde liegt.
Als Folge dessen steht dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung zu. Aber ist dieser mit Bingen und Brechen vor Gericht einzuklagen? Meiner Meinung nach NEIN! Unter dem Gesichtspunkt, dass der Bewertungsprozess immer mehr „Internetkultur“ wird, sollte mit Augenmaß agiert werden.
Vorrangig gilt es Stärke zu beweisen und Kritikfähigkeit zu zeigen. Ist der Bewerter bekannt, so sollte erst das Vier-Augen-Gespräch und nicht der gerichtliche Weg gewählt werden.
Falls Ihr Fragen zu dem Thema oder selbst Ärger mit Bewertungen habt, meldet euch immer gerne bei mir [email protected]