Neue BGH-Entscheidung zur (Un-)Rechtmäßigkeit von Bewertungen durch Nicht-Kunden im Internet
Release Date: 11/18/2022
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In dieser Folge spreche ich mit Dr. Christina Oelke von VAUNET über Urheberrecht, Medienregulierung und die großen Herausforderungen der Kreativ- und Medienwirtschaft im KI-Zeitalter. Christina ist Deputy Legal Counsel des VAUNET – Verband Privater Medien e. V. und beschäftigt sich dort unter anderem mit Urheberrecht, Kartellrecht, Plattformregulierung, Digital Markets Act, KI-Regulierung und Pirateriebekämpfung. Im Mittelpunkt unseres Gesprächs steht die Frage, wie Kreative, Rechteinhaber und Medienunternehmen mit den aktuellen Entwicklungen rund um das Thema KI umgehen können. Wir...
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Gewinnspiel: Ich verlose 3 Tickets für die VISUALS Conference powered by PICTA. Schickt mir einfach bis spätestens 20.04.2026 eine Mail mit dem Betreff „VISUALS“ an und nehmt teil. Die Gewinner ziehe ich per Zufall und Ihr erhaltet die Dateils zu den Tickets ganz unkompliziert per Mail. --- In dieser Folge spreche ich mit Heide-Marie von Widekind von mauritius images und Alexandra Braun von Axel Springer Ullstein Syndication über die aktuellen Umbrüche auf dem Bildermarkt. Im Mittelpunkt stehen der Einfluss von KI, die Frage nach Authentizität und Vertrauen,...
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In dieser Folge ist Dr. Jürgen Scriba zu Gast. Jürgen ist promovierter Experimentalphysiker, anerkannter Medienkünstler und Leiter der Arbeitsgruppe "Technischer Fortschritt" des Deutschen Fotorats. Dort arbeitet Jürgen vor allem an der Schnittstelle zwischen künstlicher Intelligenz und Fotografie. Er sitzt aktuell in den europäischen Konsultationsprozessen rund um den EU AI Act, insbesondere zu Fragen der Transparenzpflichten und des sogenannten Code of Practice. Im Zentrum unseres Gesprächs steht Jürgens provokant einfache „Entertastentheorie“ zum Urheberrecht bei...
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Mit seiner Ablehnung des Sony World Photography Awards im Jahr 2023 hat Boris eine weltweite Debatte über das Verhältnis von Fotografie und KI-Bildgenerierung („Promptografie“) und einen internationalen Mediensturm ausgelöst. Sein Bild "PSEUDOMNESIA | The Electrician" gilt seither als Symbol für einen Wendepunkt im Umgang mit KI in der Bildproduktion. Boris unterrichtet seit den frühen Anfängen zu generativer KI, berät Kreative und Agenturen und lehrt „AI for Creatives“ an der Barcelona School of Art and Design. In dieser Folge sprechen wir darüber, warum KI-Bilder...
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In dieser Folge begrüße ich Anna-Sophia Lumpe und David M. Schulze. Beide sind professionelle Sprechende und im Vorstand des Verband Deutscher Sprecher:innen e.V. (vds). Gemeinsam unterhalten wir uns über das Sprecherdasein, den vds und die Herausforderungen und Chancen für Sprecher:innen im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz. Dabei gehen insbesondere auf folgende Fragen ein: Welche Rolle spielt der vds und wie unterstützt er seine Mitglieder? Wie verändert KI die Branche, welche Risiken und Chancen entstehen (Warum) sind klare Vertragsklauseln zum KI-Training wichtig? Was können...
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In dieser Episode begrüße ich Silke Güldner, Beraterin, Speakerin und eine der Expertinnen, wenn es um die Positionierung von Kreativschaffenden im digitalen Wandel geht. Seit vielen Jahren begleitet sie Ihre Kundinnen und Kunden dabei, sich strategisch bestmöglich aufzustellen. Gemeinsam sprechen wir über das Thema der Stunde – KI in der Kreativwirtschaft. Im Gespräch diskutieren wir, wie sich Kreative gegenüber Plattformen, Agenturen und Auftraggebern positionieren können und was eigentlich eine KI-Lizenz ist. --- Silke Güldner Website: www.silkegueldner.de LinkedIn: Silke...
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In dieser Episode des kreativ[ge]recht-Podcast war ich zu Gast bei Michael Wittling und Robert Brembeck von der Gold GmbH, einer Agentur, die sich auf hochwertigste Postproduktion spezialisiert hat. Wir haben über die aktuelle Rolle der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Kreativbranche gesprochen und dabei spannende Einblicke in die Synergien zwischen Handwerk und neuen Technologien erhalten. Michael und Robert berichten zunächst von ihren bisherigen Wegen und ihrer langen Erfahrung in den Bereichen Fotografie und Postproduktion. Michael, der als Gesellschafter und Geschäftsführer bei...
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Kreative, Agenturen und Unternehmen, die kreative Dienstleistungen einkaufen oder selbst anbieten, stehen zunehmend vor der Herausforderung, KI-generierte Inhalte rechtlich richtig einzuordnen. Die Frage, ob KI-generierte Werke überhaupt urheberrechtlichen Schutz erlangen können, haben wir bereits ausführlich behandelt. Doch darüber hinaus bestehen weiterhin große Unsicherheiten: Wie kann man KI-Tools möglichst rechtssicher innerhalb der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter verwenden und dabei Drittrechtsverletzungen vermeiden? Auch diese Themen haben wir bereits beleuchtet. In...
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Ihr habt als Kreative oder Agentur Leistungen erbracht, die nicht bezahlt werden? In der heutigen Folge haben wir ein paar Tipps und Kniffe aus unserer täglichen Praxis, die gerade im kreativen Umfeld helfen können Euren offenen Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Nachlesen könnt Ihr das Ganze auf unserer Website unter Bei Fragen meldet Euch immer gerne
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Bereits in einer unserer letzten Folgen hatten wir uns mit den Nutzungsbedingungen von OpenAI beschäftigt. In der aktuellen Folge haben wir uns die Nutzungsbedingungen des beliebten KI Tools Midjourney angesehen und für Euch herausgefunden, was es dort zu beachten gibt. Wir beantworten insbesondere die nachfolgenden Fragen: - Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? - Ist die geschäftliche/kommerzielle Nutzung von Midjourney Bildern...
info_outlineWie kann man sich als Unternehmen oder Selbsständige*r gegen anonyme Bewertungen auf einem Portal wehren?
Dieses Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist omnipräsent, sodass sich hiermit auch der BGH kürzlich befassen musste und die einst uneinheitliche Rechtsprechung reformiert hat. Unklar war bisher, ob Nichtkunden Leistungen bewerten dürfen und ob in diesem Fall das Bewertungsportal eine Löschungspflicht trifft.
Im vorliegenden Fall werte sich die Klägerin, Betreiberin eines Ferienparks mit zahlreichen Wohnungseinheiten, gegen mehrere negative Bewertungen, die auf der Internetseite des Reiseportals, die die Beklagte betreibt, abgegeben wurden. Nutzer dieses Portals können zum einen Hotels buchen und zum anderen diese anhand eines Notenschemas mit bis zu sechs Sonnensymbolen in verschiedenen Kategorien (z.B. Hotel, Zimmer, …) und im Rahmen von Freitexten bewerten. Hierbei sehen die Nutzungsrichtlinien der Beklagten ausdrücklich vor, dass die Bewertung der Leistung nur dann erfolgen darf, wenn die Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Ist das nicht der Fall, so kann sich der Bewertete auf den aus der Unternehmenspersönlichkeit wurzelnden Unterlassungsanspruch gem. §§1004 I analog i.V.m. 823 I BGB, Art.2 I, 19 III GG berufen.
Dies tat die Klägerin im vorliegenden Fall auch und verlangte von der Beklagten es zu unterlassen, die Bewertungen der Nutzer u.a. mit den Namen "M und S", "Mari", "Karri" und "Franzi" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
Die Beklagte als Betreiber des Portals wurde richtigerweise als mittelbare und nicht als unmittelbare Störerin in Anspruch genommen, da es sich bei den angegriffenen Bewertungen nicht um solche der Beklagten handelt und sie sich diese auch nicht zu eigen gemacht hat.
Die mittelbare Störereigenschaft ist dann zu bejahen, wenn in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beigetragen wird. Ferner muss es der Beklagten als Portalbetreiber tatsächlich und rechtlich möglich sein, die Handlung zur verhindern.
Der Umfang der Verantwortlichkeit als mittelbare Störerin ergibt sich daher daraus, inwieweit ihr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist. Hierbei anzuwendende Kriterien sind das Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung, die Erkenntnismöglichkeiten des Providers bzw. die Funktionen und Aufgabestellung des vom Provider betriebenen Dienstes.
Unter Anwendung dieser Grundsätze bedeutet dies, dass die Beklagte als Portalbetreiberin nicht bereits bei Einstellung der Bewertungen ins Internet verpflichtet ist, diese auf Rechtsverletzungen zu prüfen, sondern erst ab deren Kenntnis.
Nach dem BGH reicht eine einfache Rüge des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zu Grunde, aus, um eine Prüfpflicht der Beklagten auszulösen. Zu weiteren Darlegungen ist der Kläger nur verpflichtet, wenn sich die Identität des Bewertenden für ihn aus der Bewertung zweifelsfrei ergibt. Ferner gilt wie üblich die Grenze des Rechtsmissbrauchs. Der Umfang der Rügepflicht ist auch unabhängig davon, ob der Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen.
Der Inhaber des Bewertungsportals hat grundsätzlich als Reaktion auf eine Rüge die Beanstandung an den für den Inhalt Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt die Stellungnahme jedoch innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist die Beanstandung als wahr zu unterstellen und der beanstandete Eintrag zu löschen.
Kommt das Bewertungsportal seinen Prüfpflichten – wie im vorliegenden Fall – nicht nach, so ist zu vermuten, dass der Bewertung kein Gästekontakt zugrunde liegt.
Als Folge dessen steht dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung zu. Aber ist dieser mit Bingen und Brechen vor Gericht einzuklagen? Meiner Meinung nach NEIN! Unter dem Gesichtspunkt, dass der Bewertungsprozess immer mehr „Internetkultur“ wird, sollte mit Augenmaß agiert werden.
Vorrangig gilt es Stärke zu beweisen und Kritikfähigkeit zu zeigen. Ist der Bewerter bekannt, so sollte erst das Vier-Augen-Gespräch und nicht der gerichtliche Weg gewählt werden.
Falls Ihr Fragen zu dem Thema oder selbst Ärger mit Bewertungen habt, meldet euch immer gerne bei mir sebastian.deubelli@sld-ip.com