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050 - 3 Tipps für den Umgang mit Nutzungsrechten im Arbeitsverhältnis

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Release Date: 01/02/2019

Die Nutzungsbedingungen von Midjourney: was darf man mit den KI-Bildern? show art Die Nutzungsbedingungen von Midjourney: was darf man mit den KI-Bildern?

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Bereits in einer unserer letzten Folgen hatten wir uns mit den Nutzungsbedingungen von OpenAI beschäftigt. In der aktuellen Folge haben wir uns die Nutzungsbedingungen des beliebten KI Tools Midjourney angesehen und für Euch herausgefunden, was es dort zu beachten gibt. Wir beantworten insbesondere die nachfolgenden Fragen: -              Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? -              Ist die geschäftliche/kommerzielle Nutzung von Midjourney Bildern...

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Einblick in die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten - was darf man mit den Tools ChatGPT, Dall-E und Sora? show art Einblick in die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten - was darf man mit den Tools ChatGPT, Dall-E und Sora?

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Heute möchte ich mit euch über etwas Wichtiges sprechen, das oft übersehen wird – die Nutzungsbedingungen von OpenAI-Produkten. Ob du ChatGPT, Sora, DALL-E oder andere spannende KI-Tools verwendest, es ist entscheidend zu verstehen, wie und wofür du diese Produkte nutzen kannst. Warum sind die Nutzungsbedingungen wichtig? Bevor wir in die Details gehen, lasst uns kurz darüber sprechen, warum es so wichtig ist, die Nutzungsbedingungen (Terms of Use) von OpenAI zu lesen und zu verstehen. Diese Bedingungen legen die Regeln und Einschränkungen für die Nutzung der Produkte fest und...

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5 (echte) Gründe wieso Du bei SLD IP arbeiten solltest! show art 5 (echte) Gründe wieso Du bei SLD IP arbeiten solltest!

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In dieser Podcastfolge in eigener Sache bombardiere ich Dich nicht mit Recruiting-Buzzwords, sondern nenne Dir die 5 Gründe, aus denen ich (fast) jeden Tag von Herzen gerne ins Büro gehe.  Wir haben das coolste Team. Wir haben noch Großes vor.  Wir haben die coolsten Mandanten.  Wir gestelten die Zukunft.  Wir sind Teil eines starken Netzwerkes.  Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, informiere dich über unsere offenen Stellen oder schreib mit eine E-Mail  

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Der Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten show art Der Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten

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In dieser Folge behandeln wir die Frage, ob Urheber verpflichtet sind, ihre Rohdaten an Auftraggeber herauszugeben. Der Anlass ist ein laufendes Klageverfahren, bei dem unsere Kanzlei einen Videografen vertritt, der nach Uneinigkeiten über die geschuldeten Leistungen bezüglich der Erstellung eines Hochzeitsvideos verklagt wurde, sämtliche Rohdaten an die Auftraggeberin herauszugeben.  Die Klägerin beruft sich naben einem angeblich vertraglichen Anspruch auch auf § 667 BGB und eine BGH-Entscheidung bezüglich der Herausgabepflicht von Tonbandaufnahmen unseres Alt-Kanzlers Helmut Kohl....

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KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen show art KI-generierte Inhalte im Unternehmen rechtssicher nutzen

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In dieser Podcastfolge gehen wir umfassend die rechtliche Betrachtung von KI-generiertem Content ein und erklären, welche Rechte bei der Nutzung von Texten, Bildern, Videos, usw. zu beachten sind und wie sich dies auf das Nutzungsverhalten von Unternehmen auswirken sollte. Wir beleuchten den rechtlichen Status Quo in Gesetz und Rechtsprechung und erläutern, wie man damit in der aktuellen Gemengelage der technischen Möglichkeiten umgehen sollte und wie man sich etwa auf die sicherlich noch anstehenden rechtlichen Änderungen vorbereiten sollte. Machine Learning und Recht Zunächst geben wir...

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Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? show art Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

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Die Möglichkeiten fotorealistische Portraits zu erstellen, werden besser und bessern. Nicht nur die Hände haben nun in der Regel fünf Finger, auch Gesichter kommen zwischenzeitlich absolut „echt“ anmutend daher, sodass man sich rechtlich langsam die Frage stellen kann und sollte,… …wer ist das eigentlich auf dem Bild?? Diese Diskussion wird im Moment noch selten geführt, aber es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein künstlich erzeugtes Portrait einer realen Person zum Verwechseln ähnlichsieht.   Zugegeben, es wirkt nicht sehr wahrscheinlich, dass die Person, die...

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KI-Bildgeneratoren - Chance oder Untergang für Berufsfotograf*innen? Ein Interview mit Eberhard Schuy show art KI-Bildgeneratoren - Chance oder Untergang für Berufsfotograf*innen? Ein Interview mit Eberhard Schuy

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Im aktuellen kreativ[ge]recht Podcast ist Fotografenlegende Eberhard Schuy zu Gast. Eberhard ist seit bald 40 Jahren erfolgreich als Produkt- und Werbefotograf im Geschäft und hat in seiner Zeit ja doch schon die ein oder andere vermeintliche Krise für die Berufsfotografie miterlebt. Der Wandel von der analogen zur digitalen Fotografie dürfte wohl der größte Einschnitt gewesen sein, aber auch die Einführung von Microstock, CGI und kostenfreien Bildplattformen hat Eberhard er- und vor allem sehr erfolgreich überlebt. Ich spreche mit Eberhard in diesem Interview darüber, ob er in der...

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Wieso verklagt Getty Images Stability AI? show art Wieso verklagt Getty Images Stability AI?

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Getty Images hat vor dem High Court of Justice in London eine Klage gegen Stability AI eingereicht, da die Bildagentur glaubt, dass Stability AI Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern und den zugehörigen Metadaten von Getty Images ohne Lizenz zur kommerziellen Nutzung kopiert und verarbeitet hat. Getty Images möchte mit der Klage ihre geistigen Eigentumsrechte schützen und fordert Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Die Frage, ob die Trainings der KI-Bildgeneratoren legal sind oder nicht, beschäftigt die Foto-Szene seit einiger Zeit. Es wird befürchtet, dass...

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Dürfen KI-Bildgeneratoren mit meinen Bildern trainiert werden? show art Dürfen KI-Bildgeneratoren mit meinen Bildern trainiert werden?

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KI-Bildgeneratoren werden in der Regel mit maschinellen Lernverfahren trainiert, insbesondere mit neuronalen Netzen. Hierbei wird ein großer Datensatz mit Bildern verwendet, um das Modell zu trainieren. Die Erstellung dieses Datensatzes dürfte nach deutscher Rechtslage im Moment der einzige Anknüpfungspunkt für Urheber*innen sein, um gegen die Verwendung Ihrer Werke zu Trainingszwecken vorzugehen.   Das Trainingsverfahren beginnt damit, dass das Modell mit einer Vielzahl von Bildern gefüttert wird, zusammen mit den entsprechenden Klassifizierungen oder Labels. Das Modell verwendet...

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Sind KI-generierte Bilder aus rechtlicher Sicht nutzbar? show art Sind KI-generierte Bilder aus rechtlicher Sicht nutzbar?

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Die Möglichkeiten Bilder über Text-zu-Bild-Generatoren wie Stable Diffusion, Dall-E und Midjourney zu erzeugen, werden besser und besser. Aber ist rechtlich gesehen auch alles erlaubt, was tatsächlich möglich ist...? Die aktuelle Folge des kreativ[ge]recht Podcast beschäftigt sich daher mit der Frage "Was kann ich rechtlich eigentlich mit KI-generierten Bildern anfangen?" Nutzungsbedingungen der Anbieter unklar bis grenzenlos Wie immer beim Erwerb von Bildlizenzen sollte als erstes ein Blick in die Nutzungsbedingungen der Anbieter erfolgen, um zu ermitteln, was dieser an Rechten an seinen...

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Diese Folge richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Kreativsparte und gibt Euch 3 praktische Tipps für den Umgang mit Euren Nutzungsrechten. 

Wieso ist das denn überhaupt ein Problem? Es ist doch klar, dass meine Angestellten nur für mich tätig sind und ich mit den Werken, welche sie für mich schaffen, machen kann was ich will. Oder? 

Die Besonderheit ergibt sich hier aus dem elementaren Grundsatz des § 7 UrhG:

„Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“

Es ist demnach egal, wer was wo und womit schafft. Er ist Urheber und hat damit das stärkste Recht inne, das wir kennen. 

Doch hat der deutsche Gesetzgeber den allseits etablierten Grundsatz „wer zahlt schafft an“ keineswegs unberücksichtigt gelassen. So lesen wir in § 43 UrhG

„Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.“

Der Formulierung "in Erfüllung seiner Verpflichtung" bringt uns zum ersten Punkt dieser Podcastfolge: 

1. Pflichtwerke

Diejenigen Werke, die der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung schaffen muss, fallen automatisch dem Arbeitgeber zu. Da das nicht geht, wird der Arbeitgeber aber nicht etwa als Urheber behandelt. Er bekommt aber ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Pflichtwerken. Im Zusammenhang mit den Pflichtwerken spielt der Arbeitsvertrag eine große Rolle. Man sollte als Arbeitgeber darauf achten, dass die Tätigkeitsbeschreibung exakt ist und auch wirklich wiedergibt, was der Arbeitnehmer leisten muss. Dann nur das, was hierunter fällt, kann auch ein Pflichtwerk sein. 

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer ein Werk schafft, das hiervon nicht erfasst ist? Dann handelt es sich um sogenannte

2. Freie Werke

Hierbei ist die oben genannte Folge nicht beachtlich. Vielmehr bleibt es bei dem Ausgangsfall, dass der Schöpfer der Urheber ist. Punkt. Der Arbeitgeber müsste daher dem Arbeitnehmer Nutzungsrechte abkaufen, was in der Praxis wohl auch häufig daran scheitern wird, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber überhaupt nicht davon in Kenntnis setzen wird, dass er Dinge getan hat, die nicht in seinem, Arbeitsvertrag stehen. 

Die herrschende Meinung nimmt hier allerdings an, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diese freien Werke als erstes anbieten muss, ihm also die Möglichkeit geben muss, Nutzungsrechte an diesen Werken zu erwerben, die keine Pflichtwerke darstellen, aber in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. 

3. Urhebernennung

Schließlich kommen wir noch zum Urheberpersönlichkeitsrecht der Urhebernennung. § 13 UrhG sieht vor, dass der Urheber bei Veröffentlichungen seines Werkes zu nennen ist. Da es hierzu keine gesetzliche Ausnahme, wie den § 43 UrhG für die Frage der Nutzungsrechte gibt, bleibt diese, dem Arbeitgeber in der Regel eher lästige Vorschrift, auch in Arbeitsverhältnissen in Kraft. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber hier einen Verzicht des Arbeitnehmers benötigt, um die Werke auch ohne Nennung an seine Kunden weitergeben zu können. Eine Ausnahme, auf die ich mich aber nicht verlassen würde, ist dann anzunehmen, wenn es absolut branchenunüblich ist, den Urheber am Werk zu nennen. 

Fazit: 

Zusammengefasst kann man daher festhalten, dass der Arbeitgeber bei sogenannten Pflichtwerken des Arbeitnehmers ganz gut abgesichert wird. Bei freien Werken und schließlich besonders bei der Urhebernennung lassen die gesetzlichen Vorschriften den Arbeitgeber aber rasch hängen. Daher sollte neben einer guten Beschreibung des Tätigkeitsbereichs auch diese beiden Punkte im Arbeitsvertrag geregelt werden. 

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Shownotes:

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hier zur Podcast Folge "Urheberrecht und Teamwork - Tipps zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit Kreativer" https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-028-urheberrecht-und-teamwork-tipps-zur-vertraglichen-regelung-der-zusammenarbeit-kreativer.html

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